Änderung der Gebühren für die Erstausstellung der Reisedokumente für Kinder

Es wird darauf hingewiesen, dass ab Dienstag, 1.4.2025, für Kinder bis zum 2. Geburtstag nur mehr DAS ERSTE Reisedokument (Reisepass, Personalausweis oder Notpass) kostenlos ist (§35 Abs. 6 Gebührengesetz).

§ 35 Abs. 6 lautet: „Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument), sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Stempelgebühren und den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit;

Die erziehungsberechtigten Elternteile müssen sich entscheiden, welches Dokument ausgestellt werden soll. Es kann nicht mehr nach der Geburt ein Personalausweis gelöst werden und dann zum 2. Geburtstag ein Reisepass.


Weitere Informationen finden Sie hier:  Ausstellung Reisepässe, Ausstellung Personalausweise

10.04.2025