Bauland-Wohngebiet (BW) - hier findet man in erster Linie Gebäude die der Wohnnutzung dienen. Es können jedoch auch Gebäude zur Versorgung mit Güter des täglichen Bedarfs mit dieser Widmungsart errichtet werden.
Bauland-Agrargebiet (BA) - hier findet man neben den Wohngebäuden auch sämtliche Gebäudenutzungen die in erster Linie von landwirtschaftlichen Betrieben benötigt werden, zB Stallgebäuden, Maschinen- und Lagerhallen, Stadeln, Silos, Mistplatten, Güllegruben etc.. Auch kleinere Gewerbebetriebe sind mit dieser Widmungsart möglich. Im Gegensatz zur reinen Wohnwidmung muss man mit der Widmung Bauland-Agrar mit einer höheren ortsüblichen Belastung von Emissionen rechnen (Staub, Erschütterungen, Lärm, Geruch etc.)
Bauland-Kerngebiet (BK) - Diese Widmung ist vor allem für größere Dörfer und Innenstadtbereiche vorgesehen. Hier handelt es sich meist um eine gemischte Nutzung der Flächen. Klassisch findet man hier oftmals in der Erdgeschossebene Geschäfte und kleinere Betriebe und in den darüber liegenden Stockwerken eine Wohnnutzung.
Bauland-Betriebsgebiet (BB) - hier findet man in erster Linie größere Gewerbebetriebe. Eine Wohnnutzung ist bei dieser Widmungsart nur sehr eingeschränkt möglich, meist überhaupt nur aufgrund eines Altbestandes. Auch hier ist mit größeren Emissionsquellen zu rechnen.
Bauland-Industriegebiet (BI) - hier findet man die richtigen Großbetriebe die meist eine sehr hohe technische Ausstattung besitzen und durch sehr große Gebäudekomplexe geprägt sind. Hier ist eine Wohnnutzung ebenfalls nicht zulässig und es ist mit sehr großen Emissionen zu rechnen.
Bauland-Sondergebiet (BS) - Wie der Name bereits verrät, haben Grundstücke mit dieser Widmungsart meist eine sehr spezielle Nutzung, die sich oftmals von den oben genannten Widmungen sehr deutlich unterscheidet. Normalerweise wird diese Widmungsart mit einer Zusatzbezeichnung näher definiert, zB Schule, Freizeiteinrichtung, Feuerwehr, Kindergarten etc. Eine Wohnnutzung ist hier nicht zulässig.