Auskunftssperre

Allgemeine Informationen

Jede gemeldete Person kann - sofern ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird - bei der Meldebehörde ihres Hauptwohnsitzes den Antrag stellen, dass über sie keine Meldeauskünfte an Privatpersonen erteilt werden.

Voraussetzungen

Schutzwürdiges Interesse muss glaubhaft gemacht werden

Fristen und Termine

Die Auskunftssperre gilt österreichweit für alle Wohnsitze in dem im Genehmigungsbescheid festgesetzten Zeitraum. Eine solche Auskunftssperre wird höchstens für fünf Jahre erteilt und kann bei Bedarf danach für fünf weitere Jahre verlängert werden. Auch in diesem Fall ist ein begründetes schriftliches Ansuchen zu stellen und zu vergebühren.

Anträge auf Verlängerung einer Auskunftssperre sind rechtzeitig zu stellen (möglichst zumindest zwei Monate vor Ablauf der Auskunftssperre)

Erforderliche Unterlagen

Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) beigelegt werden. Außerdem muss der Antrag eine ausführliche Begründung des schutzwürdigen Interesses enthalten. Auch bei Anträgen auf Verlängerung einer Auskunftssperre muss der Weiterbestand der Voraussetzung begründet werden.

Bei schriftlichen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Kosten und Zahlung

  • 1x 21 Euro Antragsgebühr
  • 6 Euro Beilagengebühr pro Bogen
  • 1x 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Bescheid

Zuständig


Julia Ströger
Kontaktdaten von Ströger Julia
NameStröger Julia
AmtsgebäudeGemeindeamt Zubau
Telefon+43 2274 5005-23
Faxnummer+43 2274 5005-48
E-MailE-Mail senden
E-Mail (persönlich)E-Mail senden
BüroBürgerservice

Melanie Dettling
Kontaktdaten von Dettling Melanie
NameDettling Melanie
AmtsgebäudeGemeindeamt Zubau
Telefon+43 2274 5005-43
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-Mail senden
E-Mail (persönlich)E-Mail senden
BüroBürgerservice

Melanie Schwert
Kontaktdaten von Schwert Melanie
NameSchwert Melanie
AmtsgebäudeGemeindeamt Zubau
Telefon+43 2274 5005 35
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-Mail senden
E-Mail (persönlich)E-Mail senden
BüroBürgerservice

Formulare