Katastrophenschäden - Schadensmeldung

Allgemeine Information zum Vorgehen bei Katastrophenschäden

Nach ersten Rettungs- und Hilfsmaßnahmen sollten folgende Schritte unternommen werden:

1. Verständigen Sie in einem ersten Schritt sofort die Gemeinde bzw. Ihre Versicherung und informieren Sie die zuständigen Personen über das Ausmaß der Schäden, die Ihnen entstanden sind.

 

Wie erfolgt die Meldung des Schadens an die Marktgemeinde?

2. Bitte füllen Sie hierfür das für Sie zutreffende Formular aus und speichern Sie dieses oder machen Sie ein Foto davon: (Hinweis: Original gut aufbewahren)

Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen - Anlage A
Schäden an landwirtschaftliche Kulturen - Anlage B
Schäden an forstwirtschaftliche Kulturen - Anlage C
Schäden an Forststraßen, Agrar- und Alpaufschließungen, sonst. Privatstraßen einschließlich deren Brücken - Anlage D
Schäden an Teichanlagen, Flussbauten und sonstigen wasserbauliche Anlagen - Anlage E

3. Bitte dokumentieren Sie mit Fotos unbedingt die Höhe des Wasserstandes und Dokumentieren Sie mit Fotos so viel wie möglich. Bewahren Sie die Fotos gut auf UND laden Sie diese mittels folgenden Formular hoch. 

Wenn Sie das Formular nicht mit darüber stehenden Link hochladen können, senden Sie dieses bitte per Mail an gemeinde@sieghartskirchen.gv.at


Was folgt danach? Zu einem späteren Zeitpunkt!

  • In weiterer Folge wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Schadenskommission zu Ihnen geschickt, mit der Sie gemeinsam ein Schadensprotokoll ausfüllen.
  • Das Schadensprotokoll muss gut lesbar und vollständig ausgefüllt sein. Ihre Unterschrift und die aller Mitglieder der Kommission müssen am Protokoll vorhanden sein.
  • Schließlich wird das Schadensprotokoll an Ihre Landesregierung weitergeleitet und die Auszahlung der Beihilfe veranlasst.




ZUSÄTZLICH FÜR GEWERBETREIBENDE:

Aufgrund der hohen Anzahl an Meldungen von Schadensfällen ist es uns als Gemeinde nicht möglich zu sortieren, bei welcher Meldung es sich um eine Privatperson oder einen Gewerbebetrieb handelt. 

Die Wirtschaftskammer NÖ leistet neben dem Land NÖ (Katastrophenfonds) finanzielle Unterstützung.

Aufgrund dessen dürfen sich die Gewerbetreibenden jetzt direkt an die Wirtschaftskammer Tulln wenden, um einen Schadensfall eines Gewerbebetriebes bekannt zu geben.

Bei Begehungen der Schadenskommissionen (nur bei Gewerbetreibenden) ist die Wirtschaftskammer NÖ ebenfalls dabei.

Ihr Ansprechpartner für Meldungen von Schadensfällen für Gewerbetreibende:

Wirtschaftskammer Österreich - Bezirksstelle Tulln

Hauptplatz 15, 3430 Tulln

02272/62340-32122

E-mail senden

https://wko.at/noe/tulln