Erhöhung der Aufschließungsabgabe ab Jänner 2025 in der Marktgemeinde Sieghartskirchen

08.07.2024 14:20

Erhöhung Aufschließungsabgabe

Erhöhung Aufschließungsabgabe ©adobestock.com

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sieghartskirchen hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 beschlossen, dass der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe von € 525,- auf € 600,- per 1.1.2025 erhöht werden soll.

„Aufgrund der massiven Preissteigerungen ist die Errichtung einer Straße derart teuer geworden, dass dieser Schritt für die Erhöhung unumgänglich war. Wer noch in den Genuss des aktuell gültigen Einheitssatzes kommen möchte, hat noch bis Jahresende 2024 Zeit dies zu beantragen“, berichtet Bürgermeisterin Josefa Geiger.

Was bedeutet diese Erhöhung konkret bei einem z.B. 750 m² großem Grundstück? Aufschließungsabgabe, Bauklasse II nach bisherigen Einheitssatz: rd. € 17.972,- neuer Einheitssatz: rd. € 20.539,- Die Erhöhung des Einheitssatzes hat auch Auswirkung auf die Berechnung der sogenannten Ergänzungsabgabe nach § 39 NÖ Bauordnung. Bei näheren Fragen beraten die MitarbeiterInnen des Bauamtes der Marktgemeinde Sieghartskirchen zu den Parteienverkehrszeiten: Mo., Di., Fr.: 08:00-12:00 Uhr, Do: 16:00-19:00 Uhr

08.07.2024