Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ersuchen wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme, damit wir Ihnen sagen können, ob die Geburt im Zentralen Personenstandsregister überhaupt vollständig erfasst ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir das zuständige Standesamt, wo Sie seinerzeit geboren worden sind, ersuchen, eine vollständige Erfassung vorzunehmen, damit wir dann anschließend für Sie eine Geburtsurkunde ausstellen können. In der Praxis wird dies innerhalb weniger Tage von den unterschiedlichen Standesämtern nachgetragen.
Sollten Sie im Gemeindegebiet von Sieghartskirchen geboren worden sein, erhalten Sie grundsätzlich sofort zu den Parteienverkehrszeiten eine Geburtsurkunde ausgehändigt.
Bitte um Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises!
Die Kosten für eine Geburtsurkunde betragen € 9,30.
Wenn Sie vor dem 01.01.1939 geboren worden sind, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt der Geburt.