Der Kindergarten ist eine Familien ergänzende Einrichtung, die die Eltern in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützt, aber keinesfalls ersetzen kann.
Die einzelnen Kindergartenteams sind bemüht, jedes Kind in seiner Einzigartigkeit anzunehmen und bestmöglich zu fördern.
Wie bieten vielfältige entwicklungsgemäße Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten, die spielerisch vermittelt werden und die natürliche kindliche Neugierde und Freude an seiner Umgebung unterstützen.
Unsere Arbeit ist wohldurchdacht und geplant. Jede Kindergärtnerin wählt für ihre Gruppe ein Jahresthema, auf welches die täglichen Bildungseinheiten abgestimmt werden. Örtliche Traditionen und Feste im Jahreskreis werden in die Bildungsarbeit eingebunden, aber auch spontane Ereignisse werden aufgegriffen.
Wir freuen uns, wenn sie gemeinsam mit ihrem Kind und unserem Team Feste und Feiern mitgestalten und am Kindergartenalltag teilnehmen. Pro Kindergartenjahr sind zwei Elternabende vorgesehen, zu welchen wir sie gerne begrüßen.
Der Kindergartenbesuch ist grundsätzlich ab 2 Jahren möglich.
Landeskindergärten in der Marktgemeinde Sieghartskirchen | Für die Ortschaften |
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Landeskindergarten Abstetten | Abstetten, Dietersdorf, Einsiedl, Gollarn, Plankenberg, Ranzelsdorf, |
Landeskindergarten Ollern | Flachberg, Ollern, Reichersberg, Ried am Riederberg, Riederberg, Weinzierl |
Landeskindergarten Rappoltenkirchen | Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach, |
Landeskindergarten Sieghartskirchen I Landeskindergarten Sieghartskirchen II | Elsbach, Gerersdorf, Henzing, Sieghartskirchen |
Landeskindergarten Pezihaus - Rappoltenkirchen | Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach,
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Kleinkind-/ Tagesbetreuung Pezihaus - Rappoltenkirchen ab 1 Jahr | Marktgemeinde Sieghartskirchen |
Grundsätzlich ist jede Ortschaft einem Kindergarten fix zugeteilt. Allerdings besteht darauf kein Anspruch.
Nach dem Kindergartengesetz ist die Gemeinde frei in der Zuteilung der Kinder in einen unserer fünf Kindergärten.
Die tatsächliche Einteilung hängt von den Angaben bei der Anmeldung ab (Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung, im eigentlich zuständigen Kindergarten kommt aber eine Nachmittagsbetreuung nicht zustande), vom Zeitpunkt der Anmeldung (im Rahmen der allgemeinen Erhebung durch die Gemeinde oder durch späteren Zuzug), vom Alter der Kinder, vom Zeitpunkt des möglichen Eintrittes in den Kindergarten.
Informationen zu den Kindergartenbeiträgen