NÖ LAK-Wahl 2026
Am Sonntag, dem 31.05.2026 findet die Landarbeiterkammerwahl statt: Kundmachung Ausschreibung
HIER finden Sie die Kundmachung der Festsetzung des Wahllokals, der Verbotszone und der Wahlzeit.
Warum wird gewählt?
Die NÖ LAK-Wahl findet alle sechs Jahre statt. Als Wahltag wurde der 31.05. 2026 festgelegt, zuvor besteht die Möglichkeit per Briefwahl.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind - unabhängig von der Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in NÖ - alle Personen, die am Sticht 12. Jänner 2026 kammerzugehörig sind und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ebenso wahlberechtigt sind Personen, die Kranken-, Karenz- und Arbeitslosengeld beziehen, solange sie diese Leistung aufgrund einer vorangegangenen unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft beziehen. Walberechtigt sind auch alle LAK-zugehörigen Pensionisten.
Bin ich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nur alle Personen, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde aufscheinen. Dieses lag von 09.02.2026 - 13.02.2026 öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Wie, wann und wo kann die Stimme abgegeben werden?
Als Wahlberechtigter haben Sie zwei Möglichkeiten, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen:
1.) Briefwahl zwischen 15. Mai 2026 und 31. Mai 2026
2.) Persönliche Stimmabgabe am Sonntag, den 31. Mai 2026 im Wahllokal
Alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen von der NÖ LAK per Post direkt nach Hause
Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich an die NÖ Landarbeiterkammer telefonisch unter 01/512 16 01 oder per E-Mail an lakwahl2026-noe.at.
Sämtliche Infos zur Wahl finden Sie HIER