Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. Hier haben wir Ihnen wichtige Informationen zur Gemeinderatswahl 2025 zusammengefasst.
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder in der Marktgemeinde Sieghartskirchen (§ 19 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000) beträgt 33 Personen.
Download: Wahlvorschläge in der Marktgemeinde Sieghartskirchen
Amtliche Wahlinformation:
Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. (Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Wahlkarte:
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie möglichst frühzeitig eine Wahlkarte für die Briefwahl. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönlich im Gemeindeamt (Wiener Straße 12, 3443 Sieghartskirchen - Abtl. Meldeamt, zu den Parteienverkehrszeiten)
- schriftlich mit der Amtl. Wahlinformation beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert
- oder elektronisch im Internet.
Wahlkarte online beantragen:
Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.
Wahlkarte Online-beantragen: meinewahlkarte.at
Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt ab Anfang Jänner 2025 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.
Wichtige Informationen zur Wahl:
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt der Amtlichen Wahlinformation sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden.
- Wahlrecht nur mehr für Hauptwohnsitzer:
Erstmals werden bei einer allgemeinen Gemeinderatswahl nur mehr Personen mit einem Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet wahlberechtigt sein.
Achtung: Wählen und gewählt werden kann nur, wer am Stichtag einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat!
- Abschaffung des nicht-amtlichen Stimmzettels:
Bei der Gemeinderatswahl 2025 sind erstmals nur mehr die amtlichen Stimmzettel zulässig. Diese amtlichen Stimmzettel wurden neugestaltet. Auf den Stimmzetteln sind neben der Partei die Namen aller Bewerber und Bewerberinnen anzuführen.
- Vergabe von bis zu fünf Vorzugsstimmen möglich:
Vorzugsstimmen können durch Kenntlichmachung der wahlwerbenden Personen (z.B. ankreuzen) vergeben werden. Bis zu fünf Vorzugsstimmen können vergeben werden, wobei auf jede Vorzugsstimme gleich viele Wahlpunkte entfallen.
Achtung: Nach wie vor gilt der Grundsatz „Name vor Partei“!
- Wahl direkt am Gemeindeamt, bei mündlicher Beantragung einer Wahlkarte:
Beantragt jemand die Ausstellung einer Wahlkarte persönlich am Gemeindeamt, kann er bzw. sie direkt am Gemeindeamt wählen und die Wahlkarte unmittelbar nach der Wahl wieder abgeben.
Wählen mit Wahlkarten:
Vor dem Wahltag:
- Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen
Am Wahltag:
- Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
- Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.
- Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)
Information: Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung.
Wahllokale:
Wichtige Information zu Sprengel 9 und 10: Aufgrund der Hochwasserkatastrophe werden die Wahllokale in den Sprengeln 9 und 10 dieses Jahr in der Mittelschule Sieghartskirchen (MS Sieghartskirchen), 3443 Sieghartskirchen, Tullner Straße 1 abgehalten.
Bezirkshauptmannschaft: Tulln an der Donau
Nr. | Sprengel | Bezeichnung des Wahllokales | Adresse | Öffnungs- zeiten | Wahlkarten- lokal |
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1 | Abstetten | Kindergarten Abstetten | 3441 Abstetten, Martinstraße 7 | 7.00 - 14.00 | ja |
2 | Elsbach | FF-Haus Elsbach | 3443 Elsbach, Alte Poststraße 31 | 7.00 - 13.00 | ja |
3 | Kogl | Alte Volksschule Kogl | 3443 Kogl, Kirchengasse 1 | 7.00 - 12.00 | ja |
4 | Ollern | SPZ Ollern | 3004 Ollern, Hauptplatz 8 | 7.00 - 14.00 | ja |
5 | Riederberg | Gasthaus Obermaißer | 3004 Riederberg, Wiener Straße 12 | 8.00 - 13.00 | ja |
6 | Rappoltenkirchen | Pezihaus Rappoltenkirchen | 3443 Rappoltenkirchen, Peziweg 2 | 7.00 - 13.00 | ja |
7 | Ried am Riederberg | Gemeindehaus Ried | 3004 Ried am Riederberg, Hauptstraße 23 | 8.00 - 12.00 | ja |
8 | Röhrenbach | Gemeindekanzlei Röhrenbach | 3443 Röhrenbach, Ringstraße 46 | 8.00 - 12.00 | ja |
9 | Sieghartskirchen | Mittelschule Sieghartskirchen | 3443 Sieghartskirchen, Tullner Straße 1 | 7.00 - 14.00 | ja |
10 | Sieghartskirchen | Mittelschule Sieghartskirchen | 3443 Sieghartskirchen, Tullner Straße 1 | 7.00 - 14.00 | ja |
Wahlkartenwähler können in allen 10 Sprengel wählen.
Die Verbotszonen werden einheitlich für alle Wahlsprengel mit 30m im Umkreis des Wahllokals festgelegt.