Müllabfuhr
Newsletter
Bürgeranliegen
Formulare
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.
Der Heizkostenzuschuss muss beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis 31. März 2026 beantragt werden, welches die Einkünfte prüft (Einkommensnachweise mitbringen) und den Antrag an das Land NÖ weiterleitet. Es werden immer alle Brutto-Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (HWS) herangezogen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Antragsformular Heizkostenzuschuss
Allgemeine Richtlinien
Erläuterungen und Einkommensgrenzen
Telefon +43 2274 5005 20
Mobiltelefon +43 664 933 40 49
Gerald HöchtelDonnerstag: 16:30 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00-12:00 Uhr