Achtung: Änderungen ab Juli 2024
Ab Juli 2024 wird es nur mehr 1x Schnupperticket zum Ausleihen geben. Zusätzlich wird es folgende Änderungen im Ausleihvorgang geben:
- Das Schnupperticket darf nur mehr persönlich abgeholt werden
- Die Ausleihe ist auf 1x im Monat beschränkt
- Insgesamt darf das Schnupperticket nur mehr 3x pro Jahr ausgeborgt werden
- Nach der Ausleihe kann das Schnupperticket von einer anderen Person retour gebracht werden.
Die Marktgemeinde Sieghartskirchen stellt den Einwohnerinnen und Einwohnern (Hauptwohnsitz Marktgemeinde Sieghartskirchen) zwei MetropolRegion KlimaTickets als Schnuppertickets kostenlos zur Verfügung. Die Tickets sind auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig. Die Tickets ermöglichen die Nutzung der Westbahn, der Mariazellerbahn, der Badner Bahn und der Stadtbahn Waidhofen/Ybbs. Auf der Westbahn gelten die Tickets zwischen Wien und Amstetten. Die Fahrkarten sind auch auf allen Verbundlinien gültig.
Keine Verbundlinien sind die Flughafenschnellbahnen (CAT und Vienna Airport Lines) und die Privatbahnen (Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn).
Ausleihberechtigte Personen
Das Schnupperticket kann nur von Personen, die in der Marktgemeinde Sieghartskirchen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, zum vorübergehenden persönlichen Gebrauch ausgeliehen werden. Eine Weitergabe der Schnuppertickets ist nicht gestattet. Es ist kein Benützungsentgelt zu entrichten, bei Verlust oder Diebstahl ist das Ticket zum vollen Wert zu ersetzen.
Ausleihvorgang
Bitte beachten Sie die Änderungen bezüglich der Ausleihe ab Juli 2024, welche weiter unten angeführt sind.
Reservierung
Die Kartenreservierung erfolgt über die Reservierungsplattform im Internet unter
ANMELDELINK: SCHNUPPERTICKET.AT
und setzt eine vorherige elektronische Registrierung auf dieser Plattform voraus.
Ausleihe
Die Abholung der Fahrkarten ist an folgenden Tagen im Bürgerservice möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag zwischen 8:30 und 10:00 Uhr (außer Feiertage). Mittwochs ist das Bürgerservice geschlossen - bitte am Eingang des Gemeindeamtes klingeln.
Die Rückgabe der Fahrkarten hat am darauffolgenden Tag bis 8:15 Uhr im Bürgerservice des Gemeindeamtes Sieghartskirchen (Haupteingang Gemeindeamt) zu erfolgen. Bei der Abholung ist die Übergabe der Fahrkarten und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust) durch Unterschrift zu bestätigen, gegebenenfalls ist ein Ausweis erforderlich.
Ausleihe an Donnerstagen, Wochenenden und Feiertage
Für die Nutzung an Donnerstagen, Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist eine Voranmeldung und Abholung des Tickets am Vortag im Gemeindeamt erforderlich, da an diesen Tagen das Bürgerservice keine Ausgabe und Rücknahme anbieten kann.
Beispiel: Reservieren Sie die Schnuppertickets für Freitag, geben Sie das Schnupperticket am Montag im Bürgerservice bis 8:15 Uhr ab und fahren Sie ein ganzes Wochenende gratis.
Reservieren Sie die Schnuppertickets für Mittwoch, geben Sie das Schnupperticket am Freitag im Bürgerservice bis 8:15 Uhr ab und fahren Sie Mittwoch und Donnerstag gratis.
Das Angebot ist auf 1 Ausleihtage pro Person und Monat beschränkt.
Zusätzliche wichtige Informationen:
- Bei Verlust der Fahrkarten sind die Entleiher für den Ersatz der Fahrkarten in Höhe des Kartenwertes (€ 860,- Jahreskarte) verantwortlich.
- Werden Fahrkarten nicht rechtzeitig retourniert (d.h. sie stehen eventuell für die nächste Reservierung nicht mehr zur Verfügung), wird den säumigen Nutzer:innen eine Pauschale von € 50,- in Rechnung gestellt.
- Im Falle einer Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Benachrichtigung ersucht.
- Es wird darauf hingewiesen, dass bei unentschuldigter Nichtabholung eine Sperre für weitere Reservierungen ausgesprochen werden kann.
Haftung
Die Marktgemeinde Sieghartskirchen behält sich das Recht vor, eine Kartenreservierung abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Kartenreservierung bis 2 Tage vor dem Benützungstag ohne Angabe von Gründen und ohne Ersatz eines daraus entstehenden Schadens (keine Schadenersatzleistung) zu stornieren.
Insbesondere haftet die Marktgemeinde Sieghartskirchen nicht für allfällige Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die durch eine verspätete Rückgabe oder den Verlust eines Schnuppertickets durch den Nutzer entstehen.