Straßenkehrung ab 2. April im gesamten Gemeindegebiet

25.03.2025 08:01

Straßenkehrung

Straßenkehrung ©adobestock.com

Ab 2. April 2025 beginnt die jährliche Straßenreinigung. An den Ortseingängen oder Dorfplätzen werden vor Beginn der Arbeiten, zeitnah A-Ständer mit den Zeiten der geplanten Kehrung aufgestellt. Die vorübergehenden Halte- und Parkverbote sind unbedingt einzuhalten! In diesem Zusammenhang weisen wir auf die besondere Problematik der geparkten Autos hin. 


In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme, dass geparkte Fahrzeuge eine Kehrung an manchen Stellen in Ortschaften unmöglich machten. Um dies zu vermeiden, werden die Autobesitzer angehalten, alle Fahrzeuge auf Eigengrund abzustellen. Falls die Kehrmaschine um ein Fahrzeug herum fahren müsste, ergeht an die betroffenen Autobesitzer das Ersuchen, nach der Entfernung des Autos den Splitt am Abstellplatz zusammen zu kehren und zu entfernen. 


Bitte um Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern:

Alle Hausbesitzer werden ersucht, vor der jeweiligen Kehrung die Gehsteige entlang der Straßengrundgrenze abzukehren. Bitte keine Haufen machen, da dies eventuell zu Problemen bei der Kehrmaschine führt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Straßenreinigung kein Kehrgut mehr auf die Straße gekehrt werden darf!

sk


Kehrtermine für Ihre Ortschaft

Neben der Plakatierung auf A-Ständern finden Sie die Kehrtermine für Ihre Ortschaft auch hier:

TERMINE:

DatumUhrzeitOrtschaft
02. April 202506:00-19:00 UhrGerersdorf, Sieghartskirchen
03. April 202506:00-19:00 UhrGollarn, Abstetten, Henzing, Ranzelsdorf, Wagendorf
04. April 202506:00-13:00 UhrWeinzierl, Ried am Riederberg
07. April 202506:00-19:00 UhrOllern, Flachberg, Reichersberg, Weinzierl
08. April 202506:00-19:00 UhrRappoltenkirchen, Kreuth, Öping, Bonna, Kracking, Tirolersiedlung
09. April 202506:00-19:00 UhrPenzing, Kogl, Röhrenbach
10. April 202506:00-19:00 UhrPlankenberg, Einsiedl, Dietersdorf
14. April 202506:00-19:00 UhrElsbach
15. & 16. April 202506:00-19:00 UhrRiederberg

BITTE BEACHTEN SIE DAS HALTE-& PARKVERBOT ZUM ANGEGEBENEN KEHRTERMIN IN IHRER ORTSCHAFT!

25.03.2025