Lärmschutz

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Die Benützung von lärmenden Maschinen ist in Wohngebieten wochentags von 22:00 bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten! Samstag zählt als Werktag, daher ist z.B. Rasenmähen von 06:00 bis 18:00 Uhr grundsätzlich erlaubt.

Für‘s Zusammenleben ist es aber sicherlich nicht förderlich, wenn grundsätzlich immer erst am späten Nachmittag oder Samstag abends mit dem Rasenmähen begonnen wird. Wenn jemand im Zuge des Hausbaus an einem Samstag Nachmittag oder an einem Werktag abends länger arbeitet, sollte kein Nachbar etwas dagegen haben. Wenn es ständig geschieht, ist es eine unzumutbare Belästigung und für die Nachbarschaft nicht erträglich. Darüber hinaus bitten wir, lautes Hundegebell und laute Musik, vor allem in den üblichen Ruhezeiten, zu vermeiden.

Verbrennen im Freien

Schneeräumung am Gehweg

schnee-raeumen.jpgDie dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft sind in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Glatteis freizuhalten. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.

Gehsteigpflege

gehsteig-kehren.jpgGepflegte und von Unkraut sowie Müll befreite Gehwege verschönern unser Ortsbild. Unterstützen Sie uns, unsere Gemeinde noch schöner zu gestalten und kehren/säubern Sie Ihren Gehsteig regelmäßig und jeder Bürger kann sich über ein schönes Ortsbild erfreuen!

Feste & Feiern

Gartenparty.jpgLeider landen auch Lärm- und Geruchsbelästigungen von privaten Partys immer mehr vor Gericht. Informieren Sie Ihre Nachbarn, wenn Sie ein Gartenfest mit Freunden planen und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit den Nachbarn vor dem Fest! Noch besser - laden Sie Ihre Nachbarn dazu ein.

Parken im Winter

parken-winter.jpgDie Räumfahrzeuge der Gemeinde benötigen mindestens eine Durchfahrtsbreite von vier Metern und haben den Auftrag, jene Straßen und Wege nicht zu räumen, wo parkende Autos die Räumung behindern. Bitte bedenken Sie dies bei der Parkplatzwahl im Winter!

Gartenpflege

Gartenpflege.jpgBitte schneiden Sie Pflanzen, bevor sie in fremde Gärten wachsen zurück und leiten Sie Wasser nicht auf fremde Grundstücke weiter. Sollten Sie Ihren Garten düngen, so wäre es aus Rücksichtnahme gegenüber Ihrer Nachbarn ratsam, die Düngung von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr, an Samstagen zwischen 08:00 und 12:00 Uhr durchzuführen sowie Stallmist noch am Tag des Abladens im Garten durch Umstechen in das Erdreich zu bringen (ausgen. landw. Betriebe).

Benützung Kleinsammelzentren

Bitte beachten Sie, dass die Kleinsammelzentren immer in Wohngebieten stehen und somit die Ruhezeiten zur Rücksichtnahme gegenüber den Anrainern beim Einwerfen von Glasflaschen etc. eingehalten werden müssen. Bitte benützen Sie die Container somit von Montag bis Freitag nur von 07:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 07:00 bis 18:00 Uhr. Sollte ein Container bereits überfüllt sein, so weichen Sie bitte auf das nächsten Kleinsammelzentrum aus, da die Veranlassung einer früheren Schüttung nicht möglich ist. Bei Fragen zu den Standorten der Kleinsammelzentren können Sie uns gerne kontaktieren: 02274/5005-30 (Frau Weiss)

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass neben den Kleinsammelzentren kein Restmüll abgelagert werden darf.