Waldbrandverordnung und Hitzebelastung

Erhöhte Waldbrandgefahr

©NÖ Landesfeuerwehrverband

Aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr: VERORDNUNG

Wichtige gesetzliche Regelungen zum Thema Waldbrandgefahr:

  • NÖ Feuerwehrgesetz 2015
  • Verordnung über Beschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien 2020
  • Waldbrandverordnung des Bezirkes Tulln (Anhang)

Die Waldbrandverordnung verbietet:

  • das Entzünden von Feuer im Wald
  • den Umgang mit feuergefährlichen Stoffen (z. B. Zigaretten, Feuerwerk)

diese Verbote gelten auch im sogenannten Gefährdungsbereich des Waldes

Was bedeutet „Gefährdungsbereich“?

Ein Gefährdungsbereich liegt überall dort vor, wo:

  • trockene Vegetation vorhanden ist
  • oder Windverhältnisse das Ausbreiten von Feuer begünstigen.

 

Wichtig:

Selbst scheinbar sichere Abstände (z. B. breite, trockene Wiesen) können aktuell nicht ausreichen, da sie selbst als Brandquelle wirken können.

Besondere Gefahrenquellen:

  • Sonnwendfeuer (Funkenflug-Risiko)
  • Pyrotechnik (Brände können fern vom Abschussort entstehen)
  • Feuer und sonstige Zündquellen (Zigaretten

Sämtliche Handlungen, die Wald- und Vegetationsbrände verursachen oder begünstigen, sind zu vermeiden.

Es wird  darauf hingewiesen, dass durch die Hitzewelle im Zusammenhang mit Veranstaltungen es zu einer Gefährdung der Teilnehmer führen kann (z.B. Hitzeschlag, Kreislaufprobleme, …).


Weitere Informationen zur aktuellen Lage finden Sie hier:

Warnungen ZAMG

Sozialministerium Thema "Hitze"

Richtiger Umgang mit Klima und Hitze

26.06.2026