Winterdienst

04.12.2023 10:00

Winterdienst

©Adobestock.com

Die Räumfahrzeuge der Gemeinde benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens vier Meter und haben den Auftrag, jene Straßen und Wege nicht zu räumen, wo parkende Autos die Räumung behindern.
Bitte achten Sie beim Parken Ihres Autos auf die Durchfahrtsbreiten!

Bei Fragen zur Schneeräumung verweisen wir auf die Bestimmung des § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960.

Jeden Winter sind unsere Bauhofmitarbeiter Tag und Nacht in Bereitschaft, um im Bedarfsfall für schnee- und eisfreie Straßen zu sorgen. Bei starkem Schneefall passiert es, dass unsere Mitarbeiter mit der Schneeräumung nicht überall gleichzeitig beginnen können. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass viele Bürger ganz unterschiedlich darauf reagieren. Während sich manche auf der Gemeinde beschweren, dass noch nicht geräumt wurde, rufen andere an und beschweren sich, warum der Winterdienst schon wieder unterwegs ist - Schneefahrbahnen wären ja viel besser - und wieder andere wollen, dass wir überhaupt kein Salz mehr streuen.

Wir verstehen alle Anliegen und sind für Verbesserungsvorschläge dankbar. Allerdings führen wir aus Haftungsgründen die Schneeräumung auch mit Streusalz durch. Ich ersuche darum, unsere Entscheidung zu verstehen. 

Schneeräumung von Bürgerinnen und Bürgern

Die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet haben die dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr von Schnee und Glatteis freizuhalten.

Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu  säubern und zu bestreuen. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass nicht nur der witterungsbedingt dort liegende Schnee, sondern auch der vom Schneepflug auf den Gehsteig verbrachte Schnee vom Anrainer zu entfernen ist. Danke für Ihre Berücksichtigung!

04.12.2023

Gesunde Gemeinde
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Link zu www.donau-noe-mitte.at

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