NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von €150,- zu gewähren.  

Der Heizkostenzuschuss muss beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis Ende März 2025 beantragt werden, welches die Einkünfte prüft (Einkommensnachweise mitbringen) und den Antrag an das Land NÖ weiterleitet. Es werden immer alle Brutto-Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (HWS) herangezogen.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Voraussetzungen: 

  • Österreichischer Staatsbürger
  • Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates
  • Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Hauptwohnsitz in NÖ
  • Eigener Heizaufwand
  • die monatlichen Brutto-Einkünfte dürfen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht überschreiten

Bitte bringen Sie Ihre E-Card, Bankdaten sowie Ihre Einkommensnachweise mit!

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