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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von €150,- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss muss beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis Ende März 2025 beantragt werden, welches die Einkünfte prüft (Einkommensnachweise mitbringen) und den Antrag an das Land NÖ weiterleitet. Es werden immer alle Brutto-Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (HWS) herangezogen.Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Bitte bringen Sie Ihre E-Card, Bankdaten sowie Ihre Einkommensnachweise mit!
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Telefon +43 2274 5005 20
Mobiltelefon +43 664 933 40 49
Gerald HöchtelDonnerstag: 16:30 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00-12:00 Uhr