Kosten:
Personalausweis (0-2 Jahre) € 0,00
Personalausweis (2-16 Jahre) € 26,30
Personalausweis ab 16 Jahre € 61,50
ACHTUNG: Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 6 GebG nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (Zahlwort) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden. Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der Antragssteller wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll.
Mitzubringende Unterlagen:
· Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
· Alten Personalausweis (wenn dieser nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist)
· Amtlicher Lichtbildausweis
· Sind seit der Ausstellung des Vordokuments Änderungen eingetreten (z.B. Namensänderung durch Hochzeit, Titel, …), sind folgende Nachweise vorzulegen: Heiratsurkunde, Urkunde Titel
Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises für Kinder benötigen wir
· Passfoto
· Geburtsurkunde des Kindes
· Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
· amtlichen Lichtbildausweis der Mutter/des Vaters bzw. des Obsorgeberechtigten (Obsorgebescheid)
Bitte beachten: Alle Personen, welche einen Reisepass oder Personalausweis beantragen, müssen PERSÖNLICH anwesend sein. Dies gilt auch für Kinder!