Sperrzeitverkürzung

Die Sperrzeitverkürzung ist eine behördliche Bewilligung, mit der Gastronomiebetrieben erlaubt wird, über die gesetzlich festgelegte Sperrzeit hinaus geöffnet zu bleiben. 

Sie kann beispielsweise für besondere Anlässe, Veranstaltungen, Feiern oder saisonale Ereignisse beantragt werden, wenn der Betrieb länger als üblich geöffnet sein soll. Ziel der Bewilligung ist es, einerseits betriebliche Erfordernisse zu ermöglichen und andererseits Rücksicht auf Anrainerinnen und Anrainer, den Lärmschutz sowie die öffentliche Ordnung zu nehmen. Im Zuge des Verfahrens werden unter anderem Art des Betriebes, Lage, voraussichtliche Lärmentwicklung, Dauer der Verlängerung sowie bereits bestehende Erfahrungen mit dem Betrieb berücksichtigt.

Die Sperrzeitverkürzung ist vorab zu beantragen und gilt ausschließlich für den bewilligten Zeitraum.

Gebühren

ArtBetrag
Verwaltungsgebühr
€ 18,40
Bundesgebühr
€ 21,-


Zuständig


Julia Ströger
Kontaktdaten von Ströger Julia
NameStröger Julia
AmtsgebäudeGemeindeamt Zubau
Telefon+43 2274 5005 23
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BüroBürgerservice

Philip Gotthart, BA
Kontaktdaten von Gotthart Philip, BA
NameGotthart Philip, BA
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 21
Faxnummer+43 2274 5005 48
Mobiltelefon+43 660 8903745
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BüroÖffentlichkeitsarbeit

Grafik
Kontaktdaten von Nakowitsch Kathrin
NameNakowitsch Kathrin
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 26
Faxnummer+43 2274 5005 48
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