Friedhofsverwaltung/Grabverwaltung

Allgemeine Informationen

Die 5 Friedhöfe, die in den Verwaltungsbereich der Marktgemeinde Sieghartskirchen fallen, befinden sich in Abstetten, Kogl, Ollern, Rappoltenkirchen und Sieghartskirchen.

Beim Friedhof in Ried am Riederberg handelt es sich um einen Pfarrfriedhof, bei welchem ausschließlich die Beerdigungen von der Marktgemeinde Sieghartskirchen durchgeführt werden. Die Verwaltung direkt unterliegt der Pfarre Ried am Riederberg.

Rund um die Kirche Abstetten befindet sich ebenfalls ein Pfarrfriedhof, der bereits stillgelegt wurde.

Die Marktgemeinde Sieghartskirchen betreut die 5 Gemeindefriedhöfe. Sie ist neben der Pflege der gesamten Anlagen auch für die Vergabe der Grabstellen sowie deren Vorbereitung durch unterirdische Fundamente (ausgenommen jeweils bei allen alten Friedhofsteilen) zuständig. Die Grabstellen werden jeweils für 10 Jahre (Grüfte erstmalig für 30 Jahre, Urnenstelen und Urnennischen erstmalig für 20 Jahre) eingelöst. Neben Erdgräbern werden auch verschiedene Arten der Urnen-Bestattung angeboten.

Lagepläne aller Gemeindefriedhöfe

Erste Schritte nach Eintreten des Todesfalles

Todesfall in einer Wohnung

Bei einem Todesfall in einer Wohnung ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, die/der die Totenbeschau vornimmt bzw. sofort mit dem Bestatter Kontakt aufzunehmen, der dann die Totenbeschau durch den zuständigen Arzt einleitet.

Achtung!

Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim

Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten ist, wird dieTotenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt vor Ort durchgeführt. Die Leitung der jeweiligen Institution ist zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt verpflichtet.

Verständigung Bestattung

Spätestens nach Abschluss der Totenbeschau und Freigabe der Toten/des Toten verständigen Sie bitte sofort ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, damit die Verstorbene/der Verstorbene abgeholt werden kann. 

Bestattungsunternehmen übernehmen in der Regel auch die Behördenwege (z.B. Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt sowie Beantragung und Abholung der Sterbeurkunde). Für die Beurkundung muss der Bestatter dem Standesamt die erforderlichen Dokumente vorlegen.

Das ortsansässige Bestattungsinstitut Geiger befindet sich direkt in Sieghartskirchen, Koglerstraße 7, Tel. 02274 / 2229. Nähere Informationen erhalten Sie unter der folgenden Homepage:

Bestattung Geiger GmbH

Erforderliche Dokumente

  • Formular "Anzeige des Todes" 
  • Eigener amtlicher Lichtbildausweis

Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit 
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde (beim Familienstand „verheiratet“ oder „verpartnert“)
  • Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
  • bei Auflösung der Partnerschaft: zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Partners
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

 

Standsicherheit von Grabdenkmälern

Alle Benützungsberechtigten von Grabstellen auf dem Friedhof sind im eigenen Interesse aus Haftungsgründen verpflichtet, bei den Grabdenkmälern, Einfassungen und Grabdeckeln für eine Standsicherheit bzw. Freiheit von Rissen zu sorgen. Bei Vorhandensein von Schäden sind die Benützungsberechtigten verpflichtet, einen hierfür befugten Steinmetzbetrieb mit den Sanierungsarbeiten zu

beauftragen.

Die Marktgemeinde Sieghartskirchen möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie für etwaige Schäden an angrenzenden Grabstellen bzw. bei Gefährdung von Personen, hervorgerufen durch das Ihnen als Benützungsberechtigten zuzurechnende Grabdenkmal, persönlich zivil- und strafrechtlich haften. In Ihrem eigenen Interesse werden Sie daher ersucht, Ihre Grabstelle laufend zu kontrollieren.

 

Weiterführende Informationen und Kontaktdaten finden Sie per Mausklick hier:

Friedhofsgebührenverordnung 

Friedhofsordnung

Friedhofsbroschüre - Grabzuweisung in der Marktgemeinde Sieghartskirchen - LINK

Feuerbestattung / Urnenbestattung 

Grabvergabe / Graberwerb

Grabverlängerung / Übertragung einer Grabstelle

Bezirksgericht Tulln - LINK

Notare in Tulln - LINK

Bestattung Geiger GmbH Sieghartskirchen - LINK

Gemeindeärzte

 Pensionsversicherungsanstalt - LINK

 

Zuständig


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Kontaktdaten von Fidler Maria
FunktionAmtsleiterstellvertreterin
NameFidler Maria
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 29
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt

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