Grabverlängerung
Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre vergeben.
Im Jahr des Ablaufes erhalten Sie in der Regel im Juni eine Verständigung mit Zahlschein über den Ablauf der Grabstelle. Sie haben dann bis zum Jahresende Zeit, entweder die Einzahlung vorzunehmen oder die Grabstelle aufzulassen und das Grabdenkmal von einem Steinmetz Ihrer Wahl entfernen zu lassen.
Genauere Details erfahren Sie in der Friedhofsverwaltung.
Übertragung einer Grabstelle
Sie können zu Lebzeiten Ihre Grabstelle auf jemanden übertragen, z.B. von der Mutter auf ein Kind oder von einem Benützungsberechtigten auf dessen Bruder etc. Dazu muss das Einverständnis nicht nur vom „Übergeber“, sondern auch vom „Übernehmer“ vorhanden sein, da damit nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, wie z.B. die Grabpflege, verbunden sind.