Das Amtsblatt der Marktgemeinde Sieghartskirchen ist das offizielle Informationsmedium der Gemeinde und erscheint viermal jährlich. Es wird kostenlos an alle Haushalte im Gemeindegebiet zugestellt und informiert über amtliche Mitteilungen, Gemeinderatsbeschlüsse, Projekte, Veranstaltungen, Vereinsaktivitäten sowie Beiträge aus der Gemeindechronik. Zusätzlich stehen alle Ausgaben im Online-Archiv auf der Gemeindehomepage zur Verfügung.

Beiträge von Vereinen, Institutionen und Organisationen
Vereine, Institutionen, Bildungseinrichtungen und sonstige Organisationen aus dem Gemeindegebiet können Beiträge für das Amtsblatt einreichen (z. B. Berichte, Ankündigungen oder Rückblicke mit Gemeindebezug).
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich digital (Text und ggf. Fotos) per E-Mail an die Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation der Marktgemeinde Sieghartskirchen. Beiträge sind druckfertig, klar formuliert und mit Absender zu übermitteln. Redaktionelle Anpassungen aus Platz- oder Layoutgründen bleiben vorbehalten; ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Anzeigen im Amtsblatt
Das Amtsblatt bietet regionalen Unternehmen und Betrieben die Möglichkeit, gewerbliche Anzeigen zu schalten und damit eine breite Leserschaft in der Gemeinde zu erreichen. Die verfügbaren Anzeigenformate, Tarife sowie technischen Vorgaben werden jährlich festgelegt und veröffentlicht.
Die Vergabe der Anzeigenplätze erfolgt nach dem Einlangen der Buchungen (First-come-first-serve). Regionale Unternehmen werden nach Möglichkeit bevorzugt berücksichtigt. Anzeigenbuchungen sowie druckfertige Unterlagen sind ebenfalls an die Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation zu richten.
Erscheinungstermine & Redaktionsschlüsse 2026
Für die Ausgaben des Amtsblatts gelten folgende Erscheinungstermine und Redaktionsschlüsse:
Ausgabe 1/2026 (KW 14)
Redaktionsschluss: 2. März 2026
Ausgabe 2/2026 (KW 25)
Redaktionsschluss: 18. Mai 2026
Ausgabe 3/2026 (KW 39)
Redaktionsschluss: 24. August 2026
Ausgabe 4/2026 (KW 49)
Redaktionsschluss: 2. November 2026
Eine fristgerechte Übermittlung der Beiträge und Anzeigen ist erforderlich, um eine Berücksichtigung in der jeweiligen Ausgabe sicherzustellen.