Bei verheirateten Eltern sind beide Elternteile mit der Obsorge für das Kind betraut ("gemeinsame Obsorge"). Bekommen Eltern, die nicht verheiratet sind, ein Kind, ist grundsätzlich allein die Mutter obsorgeberechtigt. Die Eltern können jedoch die gemeinsame Obsorge bestimmen. Eine solche Obsorgevereinbarung kann nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt des Geburtsortes getroffen werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Obsorge beider Elternteile" finden sich auf Oesterreich.gv.at.