Abgabenvorschreibung für Wasseranschluss, Wasserbezug & Wasserzähler

Wasseranschluss:
Berechnung: 
verbaute Fläche / 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % von der unverbauten Fläche (jedoch höchstens 15 % von 500 m2; = 75 m2;) x Einheitssatz 

Einheitssatz: € 8,05 (exkl.


Wasserbezug:
Wird für das tatsächlich verbrauchte Wasser vorgeschrieben. Es wird vierteljährlich eine Vorauszahlung, basierend auf der Abrechnung vom Vorjahr eingehoben. Im 1. Quartal des Kalenderjahres erfolgt dann die Endabrechnung. 

Einheitssatz € 1,80 (exkl.)

 

Wasserzähler:

Für die Bereitstellung des Wasserzählers u. die Kosten, welche alle fünf Jahre für die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Zählers anfallen, wird die Wasserzählerbereitstellungsgebühr vierteljährlich vorgeschrieben.

Einheitssatz: 
für 3 m³/h € 66,00 (exkl.)
für 7 m³/h € 154,00 (exkl.)
für 20 m³/h € 440,00 (exkl.)


Berechnung: 
verbaute Fläche / 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % von der unverbauten Fläche (jedoch höchstens 15 % von 500 m2; = 75 m2;) x Einheitssatz 

Einheitssatz: € 8,05 (exkl.)

Berechnung: 
verbaute Fläche / 2 x Anzahl der angeschlossenen Geschosse + 1 gesetzliches Geschoss + 15 % von der unverbauten Fläche (jedoch höchstens 15 % von 500 m2; = 75 m2;) x Einheitssatz 

Einheitssatz: € 8,05 (exkl.)

Zuständig


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