Anerkennung der Vaterschaft

Sind die Eltern eines Neugeborenen nicht miteinander verheiratet oder ist der Ehemann nicht der Vater des Kindes, kann der leibliche Vater durch eine persönliche Erklärung die Vaterschaft anerkennen. Wurde ein nicht verheiratetes Paar Eltern eines Kindes, kann auch der Vater in der Geburtsurkunde angegeben werden, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Die Anerkennung der Vaterschaft ist unter anderem Voraussetzung für den Unterhalt oder das gesetzliche Erbrecht des Kindes. Sie erfolgt durch persönliche Erklärung des Vaters in einer Urkunde vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten. Wenn Sie die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen wollen, müssen Sie persönlich anwesend sein und die erforderlichen Dokumente (amtl. Lichtbildausweis, Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei fremder Staatsangehörigkeit den Reisepass, allenfalls Urkunde eines akademischen Grades) vorlegen.

Zuständig


Grafik
Kontaktdaten von Fidler Maria
FunktionAmtsleiterstellvertreterin
NameFidler Maria
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 29
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt

Grafik
Kontaktdaten von Zetka Gabriele
NameZetka Gabriele
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 27
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt