Anzeige eines Sterbefalles

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige des Todes wird üblicherweise vom Bestatter gemacht:

Wenn Sie eine Bestattung Ihrer Wahl mit der Durchführung der Beurkundung beauftragen, sind dieser Bestattung die folgenden erforderlichen Dokumente zu übergeben:

Kosten

  • Anzeige: gebührenfrei
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde:
    • Bundesgebühr:                      € 7,20
    • Bundesverwaltungsabgabe:   € 2,10

Zusätzliche Informationen

Falls Sie eine weitere Urkunde über den Sterbefall Tod benötigen (z.B. bei Verlust oder Diebstahl oder für eine Löschung im Grundbuch), können Sie einen Antrag bei jedem Standesamt stellen.

Das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde haben:

Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegen steht, können einen Registerauszug Tod verlangen:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen

Weitere Informationen erhalten Sie mit folgendem Link: Todesfall 

Zuständig


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Kontaktdaten von Fidler Maria
FunktionAmtsleiterstellvertreterin
NameFidler Maria
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 29
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt