Die Anzeige des Todes wird üblicherweise vom Bestatter gemacht:
Wenn Sie eine Bestattung Ihrer Wahl mit der Durchführung der Beurkundung beauftragen, sind dieser Bestattung die folgenden erforderlichen Dokumente zu übergeben:
- Formular "Anzeige des Todes"
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen:
- Bei Geschiedenen: zusätzlich
- Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- bei Auflösung der Partnerschaft: zusätzlich
- Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Bei Verwitweten: zusätzlich
- Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Partners
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Anzeige: gebührenfrei
- Ausstellung einer Sterbeurkunde:
- Bundesgebühr: € 7,20
- Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10
Falls Sie eine weitere Urkunde über den Sterbefall Tod benötigen (z.B. bei Verlust oder Diebstahl oder für eine Löschung im Grundbuch), können Sie einen Antrag bei jedem Standesamt stellen.
Das Recht auf Ausstellung einer Sterbeurkunde haben:
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegen steht, können einen Registerauszug Tod verlangen:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen
Weitere Informationen erhalten Sie mit folgendem Link: Todesfall