Erste Schritte nach Eintreten des Todesfalles
Bei einem Todesfall in einer Wohnung ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, die/der die Totenbeschau vornimmt bzw. sofort mit dem Bestatter Kontakt aufzunehmen, der dann die Totenbeschau durch den zuständigen Arzt einleitet.
Achtung!
Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!
Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim eingetreten ist, wird die Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt vor Ort durchgeführt. Die Leitung der jeweiligen Institution ist zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt verpflichtet.
Spätestens nach Abschluss der Totenbeschau und Freigabe der Toten/des Toten verständigen Sie bitte sofort ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, damit die Verstorbene/der Verstorbene abgeholt werden kann.
Bestattungsunternehmen übernehmen in der Regel auch die Behördenwege (z.B. Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt sowie Beantragung und Abholung der Sterbeurkunde). Für die Beurkundung muss der Bestatter dem Standesamt die erforderlichen Dokumente vorlegen.
Das ortsansässige Bestattungsinstitut Geiger befindet sich direkt in Sieghartskirchen, Koglerstraße 7, Tel. 02274 / 2229. Nähere Informationen erhalten Sie unter der folgenden Homepage:
Bestattung Geiger GmbH
Erforderliche Dokumente
- Formular "Anzeige des Todes"
- Eigener amtlicher Lichtbildausweis
Personaldokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde (beim Familienstand „verheiratet“ oder „verpartnert“)
- Bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- bei Auflösung der Partnerschaft: zusätzlich Urteil über die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Partners
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Feuerbestattung/Urnenbestattung
Bei der Variante der Feuerbestattung besteht die Möglichkeit die Urne in einem herkömmlichen Erdgrab (alle Friedhöfe), einem dafür vorgesehenen Urnengrab (Friedhöfe Abstetten und Sieghartskirchen), in einer Urnenstele (Friedhöfe Ollern und Sieghartskirchen am neuen Teil) oder in einer Urnennische (Friedhöfe Kogl und Rappoltenkirchen), je nach Vorhandensein und Freisein im jeweiligen Friedhof, beizusetzen.
Außerdem kann direkt beim Bestattungsinstitut oder in der Friedhofsverwaltung ein Ansuchen um Beerdigung bzw. Aufbewahrung einer Urne auf Eigengrund gestellt werden. Diesem Ansuchen folgt in der Regel ein positiver Bescheid des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin mit bestimmten Auflagen.
Eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 277,00 (im Jahr 2022) sowie eine Bundesgebühr in Höhe von € 14,30 ist dafür zu entrichten. Bei einem Umzug ist wiederum bei der zuständigen Gemeinde anzusuchen und die Urne mitzunehmen.
Bereits zu Lebzeiten kann ein Ansuchen um Beerdigung bzw. Aufbewahrung einer Urne auf Eigengrund direkt bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden. Somit wird in der Folge den Angehörigen diese Aufgabe abgenommen.
Link Ansuchen um Beerdigung oder Aufbewahrung von Urne auf Eigengrund folgt
In der Folge finden Sie Links, die Ihnen vielleicht bei aktuellen Todesfällen hilfreich sein können: