Eheschließung/Standesamtliche Trauung

 

Allgemeines zur standesamtlichen Trauung

In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret fragt die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei, einem oder keinem Zeugen einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und spricht nach Bejahung der Frage aus, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich heiraten. Das ist grundsätzlich seit 1. Jänner 2019 möglich.

Trauzeugen

Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

·         Alter: ab 18 Jahren

·         Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis

·         Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet – oder, es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt

·         Anzahl der Trauzeuginnen/der Trauzeugen: Es können ein oder zwei Trauzeugen sein. Allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeugen möglich.

Ort der Trauung

In Sieghartskirchen finden die Trauungen zumeist im hiesigen Trauungs-/Sitzungssaal statt. Siehe dazu auch den Punkt "Trauungssaal".

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb des Standesamtes vorgenommen werden.

Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das gewählte Standesamt.

Beachten Sie diesbezüglich die zusätzlichen Bundesverwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren!

Ablauf der Trauung

Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt Ihnen die Standesbeamtin/der Standesbeamte den Programmablauf der Trauung vor.

Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daher daran, pünktlich zum Standesamt zu kommen.

Trauungssaal

Trauungen und Verpartnerungen finden, ob mit oder ohne Trauzeugen und Gäste, grundsätzlich im Trauungssaal im Gemeindeamt, Wiener Straße 12, 3443 Sieghartskirchen, statt. Dieser Trauungssaal befindet sich im Neubau des Gemeindeamtes, welcher im Juni 2019 eröffnet wurde.

Der gesamte Saal ist mittels einer Trennwand teilbar. Grundsätzlich finden im linken Teil die Gemeinderatssitzungen statt und im rechten Teil die Trauungen. Falls aber eine Gästeschar über 50 Personen beim Ja-Wort geladen ist, wird selbstverständlich gerne die Trennwand geöffnet, damit alle Gäste bei der Trauung (bis ca. 100 Gäste) bei diesem für das Brautpaar einmaligen Ereignis teilnehmen können.

Der Saal im Obergeschoss ist mittels Aufzug barrierefrei erreichbar. 

Direkt vor dem Trauungssaal befindet sich ein weitläufiger Balkon, der für anschließende Agapen genutzt werden kann.

Bei Interesse können Sie den Saal sehr gern zu den Parteienverkehrszeiten besichtigen. 

Zuständig


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Kontaktdaten von Fidler Maria
FunktionAmtsleiterstellvertreterin
NameFidler Maria
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 29
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt

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Kontaktdaten von Zetka Gabriele
NameZetka Gabriele
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 27
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt