Ermittlung der Ehefähigkeit/Anmeldung zur Eheschließung

Anmeldung zur Eheschließung

Allgemeine Informationen

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei einem Standesamt zu einem Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit anmelden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen.

Bevor Sie Ihr Eheglück in vollen Zügen genießen können, gibt es daher ein paar wichtige Dinge zu erledigen und beachten.

Bei unseren Angaben handelt es sich um Vorinformationen in Standardfällen.

Sehr gern können Sie uns bei Fragen, Unklarheiten, Abweichungen der Standardfälle und Terminanfragen kontaktieren.

Hinweis

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 die unterschiedlichen Regelungen für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben. Damit können auch gleichgeschlechtliche Paare in Österreich seit 01. Jänner 2019 heiraten.

Voraussetzungen

Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot (z. B. Blutsverwandtschaft oder Doppelehe) für Sie vorliegen. Die Ehefähigkeit wird am Standesamt unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente geprüft und mit einer Niederschrift abgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • jeweils die Geburtsurkunde (bei im Ausland geborenen Personen, eine AKTUELLE Geburtsurkunde bzw. Abschrift aus dem Geburtenbuch)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern der Reisepass)
  • jeweils Heiratsurkunden/Partnerschaftsurkunden von etwaigen früheren Ehen
  • jeweils Scheidungsbeschlüsse mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft bzw. Sterbeurkunden von etwaigen früheren Ehen/Partnerschaften
  • jeweils Nachweis eines etwaigen akademischen Grades/Standesbezeichnung
  • Meldebestätigung, nur wenn jemand NICHT in Österreich hauptwohnsitzlich gemeldet ist
  • Geburtsurkunde(n) vom (von) gemeinsamen Kind(ern), bei welchen bereits der Vater eingetragen ist oder bei Nicht-Eintragung zusätzlich das/die Vaterschaftsanerkenntnis(se)
  • Ehefähigkeitszeugnis ODER Familienstandsbescheinigung bei Ausländern (je nach Land unterschiedlich) – bei vielen Ländern ist auch eine Beglaubigung oder Apostille bei allen vorzulegenden Dokumenten erforderlich – beim Standesamt direkt erfragen!
  • Übersetzungen von allen fremdsprachigen Dokumenten von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher (Originaldokument muss mit der Übersetzung miteinander versiegelt sein) – außer wenn diese Dokumente international verfasst sind und die deutsche Sprache inkludiert ist
  • amtlicher Lichtbildausweis

Für die Vorlage obiger Dokumente müssen nicht zwingend  beide Verlobte gleichzeitig am Standesamt erscheinen. Es reicht, wenn ein Verlobter alle Dokumente von beiden Verlobten vorbeibringt oder diese einscannt und per Mail an uns schickt.

Für die Einarbeitung der Dokumente und Erfassung bzw. Ergänzung der Geburt im Zentralen Personenstandsregister benötigen wir auch die Geburtsdaten der Eltern, damit wir die Verknüpfung richtig vornehmen können. Dafür ist grundsätzlich keine Urkundenvorlage notwendig, es reichen die mündlichen/telefonischen oder per Mail bekanntgegebenen Geburtsdaten der Eltern.

Über die Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschließung werden Sie vom Standesamt sehr gerne informiert, damit Sie bereits bei der „Ermittlung der Ehefähigkeit“ die gewünschte Namensführung nach der Eheschließung bekanntgeben können.

Nach Fertigstellung der Einarbeitung der „Ermittlung der Ehefähigkeit“ werden Sie von uns kontaktiert, damit Sie beide gleichzeitig die Niederschrift mit allen Daten, dem Trauungstermin und mit der gewünschten Namensführung unterschreiben können.

Fristen

Die Feststellung der Ehefähigkeit ist nur maximal sechs Monate gültig. Eine Reservierung eines Trauungstermins ist auch ein Jahr vorher möglich.

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung muss das Standesamt in einer mündlichen Verhandlung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden ermitteln.

Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") angefertigt.

Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen beide Partner gleichzeitig anwesend sein.

Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig. Es kann daher die eigentliche Anmeldung frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin stattfinden. Eine vorherige Reservierung Ihres Wunschtermins ist bereits schon früher möglich.

Kosten

Bundesgebühr

 Für das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit  €   50,00
 Vorlage von ausländischen Schriften  € 130,00

 

Bundesverwaltungsabgabe

 Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten im Amtsraum während der Dienststunden  € 5,45
 Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten im Amtsraum außerhalb der Dienststunden  € 10,90
 Trauung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten außerhalb der Amtsräume  € 54,50

 

Kommissionsgebühren

Bei Trauungen außerhalb der Amtsräume fallen Kommissionsgebühren an:

 Innerhalb der Amtsstunden  € 200,00
 Außerhalb der Amtsstunden an Werktagen (einschließlich Samstag)  € 280,00

 

Zuständig


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Kontaktdaten von Fidler Maria
FunktionAmtsleiterstellvertreterin
NameFidler Maria
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 29
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt

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Kontaktdaten von Zetka Gabriele
NameZetka Gabriele
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 27
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt