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Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen NiederösterreicherInnen einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von €150,- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von €75,- für die Heizperiode 2023/2024 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss muss beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen bis Ende März 2024 beantragt werden, welches die Einkünfte prüft (Einkommensnachweise mitbringen) und den Antrag an das Land NÖ weiterleitet. Es werden immer alle Brutto-Einkünfte aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (HWS) herangezogen.Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Bitte bringen Sie Ihre E-Card, Bankdaten sowie Ihre Einkommensnachweise mit!
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Telefon +43 2274 5005 21
Faxnummer +43 2274 5005 48