Kindergartenwesen

Der Kindergartenbesuch ist grundsätzlich ab 2 Jahren möglich.

Landeskindergärten in der Marktgemeinde Sieghartskirchen Für die Ortschaften

Landeskindergarten Abstetten

Abstetten, Dietersdorf, Einsiedl, Gollarn, Plankenberg, Ranzelsdorf,

Landeskindergarten Ollern

Flachberg, Ollern, Reichersberg, Ried am Riederberg, Riederberg, Weinzierl

Landeskindergarten Rappoltenkirchen

Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach,  

Landeskindergarten Sieghartskirchen I

Landeskindergarten Sieghartskirchen II

Elsbach, Gerersdorf, Henzing, Sieghartskirchen

Landeskindergarten Pezihaus - Rappoltenkirchen

Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach,  

Kleinkind-/ Tagesbetreuung Pezihaus - Rappoltenkirchen - ab 1 Jahr

Marktgemeinde Sieghartskirchen

Grundsätzlich ist jede Ortschaft einem Kindergarten fix zugeteilt. Allerdings besteht darauf kein Anspruch.


Nach dem Kindergartengesetz ist die Gemeinde frei in der Zuteilung der Kinder in einen unserer sechs Kindergärten.

Die tatsächliche Einteilung der Kinder erfolgt grundsätzlich nach dem Geburtsdatum. Dabei wird auf die vorhandenen Plätze in allen Kindergärten und auch auf Geschwister, die den Kindergarten bereits besuchen, Rücksicht genommen.

Wenn Ihr Kind und mindestens ein Elternteil den Hauptwohnsitz in unserer Gemeinde haben, erhalten Sie vor Weihnachten automatisch ein Anmeldeformular. Dieses kommt zu Ihnen per Post bevor Ihr Kind 2 Jahre alt ist und es im nächsten Kindergartenjahr starten könnte.

Sie können Ihr Kind auch jederzeit mit dem Formular anmelden, das Sie unter folgendem Link finden: Bitte vollständig ausgefüllt und unterfertigt auf der Gemeinde abgeben bzw. an

E-mail senden senden. 


Kindergartenbeiträge

 Tarif Betrag
Elternbeitrag EUR 16,95 (inkl.Mwst)
MenüEUR 4,40 (inkl.Mwst
Fahrtkostenbeitrag (nur im Kindergarten Abstetten möglich)EUR 8,14 (inkl.Mwst)

 Nachmittagsbeitrag

 Tarif Betrag
 bis 20 Stunden / Monat EUR 55,00 (inkl.Mwst)
 bis 30 Stunden / Monat EUR 61,00 (inkl.Mwst)
 bis 40 Stunden / Monat EUR 71,00 (inkl.Mwst)
 bis 50 Stunden / Monat EUR 85,00 (inkl.Mwst)
 bis 60 Stunden / Monat EUR 93,00 (inkl.Mwst)
 bis 70 Stunden / Monat EUR 100,00 (inkl.Mwst)
 bis 80 Stunden / Monat EUR 109,00 (inkl.Mwst)

Fixbeträge sind der Eltern- und Fahrtkostenbeitrag (wenn das Kind mit dem Bus fährt) und die Nachmittagsbetreuung.

Nachmittagsbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung ist vom Amt der NÖ Landesregierung im "NÖ Kindergartengesetz 2006" geregelt. Der Bedarf für die Nachmittagsbetreuung wird erstmals bei der Kindergartenanmeldung erhoben und ist verbindlich.

Änderungen, An- und Abmeldungen unter dem Kindergartenjahr sind nur zum 01. Dezember und 01. März möglich.

Für die Ferienbetreuung (Juli/August) für jene Kinder die den Kindergarten bereits besuchen, ist eine zusätzliche Bedarfserhebung notwendig. Sie wird im Kindergarten durchgeführt (Jänner) und ist bis zum 15. Februar möglich.
Änderungen und Anmeldungen zum Kindergartenbeginn (September) sind bis Ende Juni möglich.
Die Anmeldung ist für jeden Tag notwendig mit der Angabe der Uhrzeit. Die Nachmittagsbetreuung wird fix verrechnet nach Anmeldung, auch wenn das Kind tatsächlich nicht am Nachmittag da ist. Eine fixe Anmeldung für verschiedene Tage (eine Woche ein Tag, die nächste Woche ein anderer Tag) ist nicht möglich!


Weitere Informationen:

Infoflyer Kindergartenbesuch in der Marktgemeinde Sieghartskirchen


Zuständig


Claudia Krainz
Kontaktdaten von Baumgartner Michaela
NameBaumgartner Michaela
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 25
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
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