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Bürgeranliegen
Formulare
Gewerbebetriebe und Unternehmen, die im Gemeindegebiet angesiedelt sind, haben die Möglichkeit für die von ihnen ausgebildeten Lehrlinge um Lehrlingsförderung bei der Gemeinde anzusuchen. Die Lehrlingsförderung ist jener Betrag, den der Betrieb während des ganzen Jahres als Kommunalsteuer von den Lohnkosten des Lehrlings an die Marktgemeinde Sieghartskirchen abzuführen hat. Um die Förderung kann im nachhinein ab Ende eines Kalenderjahres (bis spätestens 31. März d. Folgejahres ) mit beiliegendem Antragsformular angesucht werden.
Telefon +43 2274 5005 20
Mobiltelefon +43 664 933 40 49
Gerald HöchtelDonnerstag: 16:30 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00-12:00 Uhr