Lehrlingsförderung

Förderung der Lehrlingsausbildung durch die Marktgemeinde Sieghartskirchen

Gewerbebetriebe und Unternehmen, die im Gemeindegebiet angesiedelt sind, haben die Möglichkeit für die von ihnen ausgebildeten Lehrlinge um Lehrlingsförderung bei der Gemeinde anzusuchen.

Die Lehrlingsförderung ist jener Betrag, den der Betrieb während des ganzen Jahres als Kommunalsteuer von den Lohnkosten des Lehrlings an die Marktgemeinde Sieghartskirchen abzuführen hat. 

Um die Förderung kann im nachhinein ab Ende eines Kalenderjahres (bis spätestens 31. März d. Folgejahres ) mit beiliegendem Antragsformular angesucht werden.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten