NÖ Pflege- und Betreuungsscheck

Pflege

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Die Landesregierung unterstützt pflegebedürftige Menschen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.

Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1000,- pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.

Die Förderung für das Kalenderjahr 2024 kann ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2024 beantragt werden.


Weitere Informationen sowie die Antragstellung finden Sie hier: LINK

Richtlinien NÖ Pflege- und Betreuungsscheck


Angehörigenbonus

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125,00.

Die Auszahlung des Angehörigenbonus erfolgt seit Dezember 2023.


Weitere Informationen sowie die Antragsstellung finden Sie hier: LINK

Antragsformular Angehörigenbonus

27.02.2024