Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Sterbeurkunde ersuchen wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme, damit wir Ihnen sagen können, ob die Geburt, Eheschließung, Partnerschaft oder der Tod Ihre(s)(r) Angehörigen im Zentralen Personenstandsregister überhaupt vollständig erfasst ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir das zuständige Standesamt, wo Sie seinerzeit geboren wurden, die Ehe geschlossen haben, verpartnert wurden oder wo Ihr(e) Angehörige(r) verstorben ist, ersuchen, eine vollständige Erfassung vorzunehmen, damit wir dann anschließend für Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Sterbeurkunde ausstellen können.
In der Praxis wird dies innerhalb weniger Tage von den unterschiedlichen Standesämtern nachgetragen.
Eine Sterbeurkunde können beantragen:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die erforderlichen Unterlagen beizubringen, die dies nachweisen (z.B. Geburtsurkunde, etc.).
Sollten Sie im Gemeindegebiet von Sieghartskirchen geboren sein, die Ehe in Sieghartskirchen geschlossen worden sein, die Verpartnerung in Sieghartskirchen vorgenommen worden sein bzw. Ihr(e) Angehörige(r) in Sieghartskirchen verstorben sein, erhalten Sie grundsätzlich sofort zu den Parteienverkehrszeiten eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Sterbeurkunde ausgehändigt.
Bitte um Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises!
Die Kosten für die Ausstellung einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Sterbeurkunde betragen jeweils € 9,30.