Kosten: |
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Kinderpass | 0-2 Jahre | € 00,00 |
Kinderpass | 2-12 Jahre | € 30,00 |
Reisepass | ab 12 Jahren | € 75,90 |
ACHTUNG: Die Gemeinde ist nur die Schnittstelle zur BH Tulln für die Beantragung des Reisepasses - daher kann die Ausstellung bis zu 4 Wochen dauern.
Mitzubringende Unterlagen:
•Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
•Alten Reisepass (wenn dieser nicht länger als 5 Jahre abgelaufen ist)
•Liegt kein alter Reisepass vor oder ist der alte Reisepass schon mehr als 5 Jahre abgelaufen, benötigen wir Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls Heiratsurkunde, Urkunde akademischer Grad, sowie einen amtlichen Lichtbildausweis der zu beantragenden Person.
•Sind seit der Ausstellung des Vordokuments Änderungen eingetreten (z.B. Namensänderung durch Hochzeit, Titel, …), sind folgende Nachweise vorzulegen:
Heiratsurkunde,
Urkunde Titel
Bei der Erstbeantragung eines Kinderpasses benötigen wir:
•Passfoto
•Geburtsurkunde des Kindes
•Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
•amtlichen Lichtbildausweis der Mutter / des Vaters / des Obsorgeberechtigten (Obsorgebescheid)
ACHTUNG: Alle Personen, die einen Pass oder Personalausweis beantragen, müssen PERSÖNLICH anwesend sein. Dies gilt auch für Kinder!
ID Austria - Aktivierung
Was ist die ID Austria?
Ab sofort können Sie sich in Österreich mit der ID Austria modern, sicher und digital identifizieren. Die ID Austria ermöglicht Menschen sich sicher online auszuweisen und damit digitale Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen. In Zukunft profitieren auch Unternehmen von den zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten der ID Austria.
Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte.
Voraussetzungen für die eigene ID Austria
- Vollendetes 14. Lebensjahr
- Aktive Mobiltelefonnummer
- Smartphone und die Installation der App „Digitales Amt“ oder „Handy-Signatur“ (Aktuellste Version der App)
- Abschluss der Registrierung bei einer Behörde
- Smartphone mit aktivierter Gesichtserkennung (zB. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (zB. Touch ID)
- Internetfähiges Zweitgerät (z.B.: Computer, Laptop oder Tablet)
Haupt- oder Nebenwohnsitz in der bevollmächtigten Gemeinde, in der es beantragt wird (Haupt-/Nebenwohnsitz in der Marktgemeinde Sieghartskirchen bei Beantragung am Gemeindeamt Sieghartskirchen)