Seuchenvorsorgeabgabe

Zuständig

Die Seuchenvorsorgeabgabe wird zwar von der Gemeinde vorgeschrieben ist aber mit Verordnung vom Amt der NÖ Landesregierung festgesetzt worden. Es ist nur Aufgabe der Gemeinde die Gebühr einzuheben und abzüglich eines 5 % Kostenersatz an die Landesregierung anzuweisen.

Behältervolumen:
Tonnage der Restmülltonne x Anzahl der Entleerungen im Jahr
bis 3.500 Liter Euro 15,00 jährlich
weitere 1.000 Liter Euro 4,40 jährlich

Wirksamkeit mit 1. Jänner 2021