Das Standesamt ist Ihre Ansprechstelle für die Beurkundung von Personenstandsfällen, also Geburten, Eheschließungen, Verpartnerungen und Todesfällen, sowie die damit verbundenen Anliegen der Namensführung.
Weiters ist die Aufgabe des Standesamtes die Ausstellung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden.
Mit der Schaffung des Zentralen Personenstandsregisters am 01.11.2014, welches ein bundesweit eingesetztes Register ist, werden die Daten über Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverhalte (z.B. Namen) erfasst.
In den Aufgabenbereich der Staatsbürgerschaft fallen vor allem die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz sowie die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen.
In der Zentralen Staatsbürgerschaftsevidenz werden der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft (Abstammung/Verleihung) und deren Verlust erfasst. Weiters sind im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister, welches ebenfalls ab 01.11.2014 eingeführt wurde, die ausgestellten Staatsbürgerschaftsnachweise ersichtlich.
Die Kosten, die in der Abteilung Standesamt und Staatsbürgerschaft anfallen, können entweder in bar oder mittels Bankomatkarte entrichtet werden.
Bei unseren Angaben betreffend Standesamt/Staatsbürgerschaft handelt es sich um Vorinformationen in Standardfällen.
Sehr gern können Sie uns bei Fragen, Unklarheiten, Abweichungen der Standardfälle und Terminanfragen kontaktieren.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch unter Österreich.gv.at