Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ersuchen wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme, damit wir Ihnen sagen können, ob der Tod Ihre(s)(r) Angehörigen im Zentralen Personenstandsregister überhaupt vollständig erfasst ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir das zuständige Standesamt, wo Ihr(e) Angehörige(r) verstorben ist, ersuchen, eine vollständige Erfassung vorzunehmen, damit wir dann anschließend für Sie eine Sterbeurkunde ausstellen können.
In der Praxis wird dies innerhalb weniger Tage von den unterschiedlichen Standesämtern nachgetragen.
Eine Sterbeurkunde können beantragen:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen.
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind die erforderlichen Unterlagen beizubringen, die dies nachweisen (z.B. Geburtsurkunde, etc.).
Sollten Ihr(e) Angehörige(r) im Gemeindegebiet von Sieghartskirchen verstorben sein, erhalten Sie grundsätzlich sofort zu den Parteienverkehrszeiten eine Sterbeurkunde ausgehändigt.
Bitte um Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises!
Die Kosten für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen jeweils € 9,30.