Wasserbezug

Zuständig

Wird für das tatsächlich verbrauchte Wasser vorgeschrieben. Es wird vierteljährlich eine Vorauszahlung, basierend auf der Abrechnung vom Vorjahr eingehoben. Im 1. Quartal des Kalenderjahres erfolgt dann die Endabrechnung.

Einheitssatz € 1,80 (exkl.)