Wasserzähler

Zuständig

Für die Bereitstellung des Wasserzählers u. die Kosten, welche alle fünf Jahre für die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Zählers anfallen, wird die Wasserzählerbereitstellungsgebühr vierteljährlich vorgeschrieben.

Einheitssatz:
für 3 m³/h € 66,00 (exkl.)
für 7 m³/h € 154,00 (exkl.)
für 20 m³/h € 440,00 (exkl.)