Waldbrandverordnung 2018

Aushängezeitraum: 06.08.2018 - 31.08.2018

Im Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten. Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2018 in Kraft.

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