Auflage des Flächenwidmungsplanes

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. des Örtlichen Raumordnungsprogrammes wird nach den diesbezüglichen Bestimmungen des NÖ-Raumordnungsgesetzes (LGBl. 8000 - i.d.g.F.) von 08. November 2021 bis 20. Dezember 2021 zur öffentlichen Auflage gebracht und ist im Gemeindeamt Sieghartskirchen während den Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt bzw. direkt hier per Download abrufbar:


FLÄCHENWIDMUNGSPLAN - Plandarstellung:

Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - Kartenausschnitt: Plankenberg, Dietersdorf, Einsiedl, Röhrenbach, Gollarn, Abstetten
Änderungspunkte: 1A, 1B-e, 1B-f, 5C, 7A, 9

Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - Kartenausschnitt: Ranzelsdorf, Wagendorf, Sieghartskirchen, Henzing, Elsbach, Ried am Riederberg, Reichersberg, Weinzierl, Flachberg
Änderungspunkte: 1A, 1B-a, 1B-b, 1B-c, 1C-a, 1C-b, 1C-c, 1C-d, 3, 5A, 5B, 7B, 8, 10

Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - Kartenausschnitt: Ollern, Ried am Riederberg
Änderungspunkte: 1A, 1B-d und 10

Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - Kartenausschnitt: Röhrenbach, Kogl, Rappoltenkirchen
Änderungspunkte: 1A und 1B-g

Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - Kartenausschnitt: Kreuth, Rappoltenkirchen, Kogl, Gerersdorf, Öpping, Kracking
Änderungspunkte: 1A und 6

Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes - Kartenausschnitt: Rappoltenkirchen, Kogl, Penzing, Kronstein
Änderungspunkte: 1A


FRAGEN & ANTWORTEN:

Warum werden überhaupt Änderungen durchgeführt?

Was heißt die Änderung des Flächenwidmungsplanes konkret?

Welche Baulandwidmungsarten gibt es?


Was bedeuten nun diese Zusatzbezeichnungen und welche Auswirkungen haben sie?

Welche Zusatzbezeichnungen wurden nun eingeführt?

In erster Linie wurde im gesamten Gemeindegebiet beim Bauland-Wohngebiet die Zusatzbezeichnung "3 Wohneinheiten (-3WE)" eingeführt. Das heißt, dass auf Grundstücken mit dieser Widmungsart nur Gebäude mit maximal 3 Wohneinheiten zulässig sind. Am besten vergleichbar ist dies mit einem klassischen Einfamilienhaus, dass im Laufe eines Lebens durch Um- und Zubauten von den unterschiedlichen Generationen genutzt wird und jeder seine eigene Wohneinheit hat (Großeltern, Eltern, Kinder). Neben dieser Art des klassischen Wohnhauses sind auch kleine Reihenhäuser möglich. Dies ist jedoch von der Umgebung und von der Größe des Bauplatzes abhängig.


Beim Bauland-Kerngebiet kann man die Wohneinheiten zwischen 6 und 20 Wohneinheiten reglementieren. Hier können durchaus bereits mittelgroße verdichtete Wohnhausanlagen gebaut werden. Je nach Angabe der Zahl wird für dieses Grundstück die Anzahl der Wohneinheiten festgelegt, zB "-6 WE" 6 Wohneinheiten pro Bauplatz, "-8 WE" 8 Wohneinheiten usw.  

 


INFORMATIONSSCHREIBEN:

Nachstehendes Informationsschreiben wurde mit den Haus- und Grundstücksvorschreibungen bereits an alle betroffenen Haushalte zugestellt: LINK


KUNDMACHUNG

Die Kundmachung zur Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes finden Sie hier: LINK