Information für Vereine: Jahreshauptversammlungen

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Ist die Durchführung der Jahres- hauptversammlung in Zeiten von Covid-19 überhaupt möglich bzw. notwendig? 

Kurz und kompakt: Die Jahreshauptversammlung muss abgehalten werden, wenn entweder die Funktionsperiode des Vorstandes abgelaufen ist oder der Verein weniger als 50 Mitglieder hat. Die Jahreshauptversammlung kann bis Ende 2021 verschoben werden, wenn der Verein zumindest 51 oder mehr Mitglieder hat. 

Mehr Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Website von Service Freiwillige - LINK

14.05.2020