Grabvergabe/Graberwerb

Graberwerb

Beim "Graberwerb" handelt es sich nicht um einen Kauf, sondern lediglich um den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann bereits zu Lebzeiten erworben werden, und entsteht in der Regel durch die Bezahlung der Grabstellengebühr. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte erwirbt damit das Recht, selbst in der Grabstätte beigesetzt zu werden bzw. dort Personen beisetzen zu lassen.

Bei der Wahl der Grabstätte sind viele Fragen zu berücksichtigen, z.B. die Art und Lage des Grabes sowie die Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung (Gebühren, Nutzungsdauer, Pflichten bei der Grabpflege usw.). Die Friedhofsverwaltung bietet Ihnen dazu eine individuelle Beratung an.

Mit dem Erwerb der Benützungsberechtigung sind eine Reihe von Rechten und Pflichten verbunden. Diese sind ebenfalls in der Friedhofsordnung festgelegt. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte kann die Grabstätte gestalten und bepflanzen. Sie/Er ist jedoch auch verpflichtet, die vorgesehenen Gebühren zu entrichten und die Grabstätte zu pflegen und in einem guten Zustand zu erhalten.

Nähere Informationen über Benützungsberechtigte, Verstorbene bzw. freie Grabstellen erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

Grabverlängerung

Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre vergeben.

Im Jahr des Ablaufes erhalten Sie in der Regel im Juni eine Verständigung mit Zahlschein über den Ablauf der Grabstelle. Sie haben dann bis zum Jahresende Zeit, entweder die Einzahlung vorzunehmen oder die Grabstelle aufzulassen und das Grabdenkmal von einem Steinmetz Ihrer Wahl entfernen zu lassen.

Genauere Details erfahren Sie in der Friedhofsverwaltung.

Zuständig


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Kontaktdaten von Fidler Maria
FunktionAmtsleiterstellvertreterin
NameFidler Maria
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 29
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt

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