Feuerbestattung/Urnenbestattung


Bei der Variante der Feuerbestattung besteht die Möglichkeit die Urne in einem herkömmlichen Erdgrab (alle Friedhöfe), einem dafür vorgesehenen Urnengrab (Friedhöfe Abstetten und Sieghartskirchen), in einer Urnenstele (Friedhöfe Ollern und Sieghartskirchen am neuen Teil) oder in einer Urnennische (Friedhöfe Kogl und Rappoltenkirchen), je nach Vorhandensein und Freisein im jeweiligen Friedhof, beizusetzen.

Außerdem kann direkt beim Bestattungsinstitut oder in der Friedhofsverwaltung ein Ansuchen um Beerdigung bzw. Aufbewahrung einer Urne auf Eigengrund gestellt werden. Diesem Ansuchen folgt in der Regel ein positiver Bescheid des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin mit bestimmten Auflagen.

Eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 277,00 (im Jahr 2023) sowie eine Bundesgebühr in Höhe von € 14,30 ist dafür zu entrichten. Bei einem Umzug ist wiederum bei der zuständigen Gemeinde anzusuchen und die Urne mitzunehmen.

Bereits zu Lebzeiten kann ein Ansuchen um Beerdigung bzw. Aufbewahrung einer Urne auf Eigengrund direkt bei der Friedhofsverwaltung gestellt werden. Somit wird in der Folge den Angehörigen diese Aufgabe abgenommen.

Link Ansuchen um Beerdigung oder Aufbewahrung von Urne auf Eigengrund folgt

Zuständig


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Kontaktdaten von Fidler Maria
FunktionAmtsleiterstellvertreterin
NameFidler Maria
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 29
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
BüroStandesamt