Kindergartenwesen

Der Kindergartenbesuch ist grundsätzlich ab 2,5 Jahre möglich.

Landeskindergärten in der Marktgemeinde Sieghartskirchen Für die Ortschaften

Landeskindergarten Abstetten

Abstetten, Dietersdorf, Einsiedl, Gollarn, Plankenberg, Ranzelsdorf,

Landeskindergarten Ollern

Flachberg, Ollern, Reichersberg, Ried am Riederberg, Riederberg, Weinzierl

Landeskindergarten Rappoltenkirchen

Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach,  

Landeskindergarten Sieghartskirchen I

Landeskindergarten Sieghartskirchen II

Elsbach, Gerersdorf, Henzing, Sieghartskirchen

Landeskindergarten Pezihaus - Rappoltenkirchen

Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach,  

Kleinkind-/ Tagesbetreuung Pezihaus - Rappoltenkirchen - ab 1 Jahr

Marktgemeinde Sieghartskirchen

Grundsätzlich ist jede Ortschaft einem Kindergarten fix zugeteilt. Allerdings besteht darauf kein Anspruch.


Nach dem Kindergartengesetz ist die Gemeinde frei in der Zuteilung der Kinder in einen unserer fünf Kindergärten.


Die tatsächliche Einteilung hängt von den Angaben bei der Anmeldung ab (Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung, im eigentlich zuständigen Kindergarten kommt aber eine Nachmittagsbetreuung nicht zustande), vom Zeitpunkt der Anmeldung (im Rahmen der allgemeinen Erhebung durch die Gemeinde oder durch späteren Zuzug), vom Alter der Kinder, vom Zeitpunkt des möglichen Eintrittes in den Kindergarten.


Kindergartenbeiträge

 Tarif Betrag
Elternbeitrag EUR 16,95 (inkl. Mwst)
MenüEUR 4,20 (inkl. Mwst
Fahrtkostenbeitrag (nur im Kindergarten Abstetten möglich)
EUR 8,14 (inkl. Mwst)

 Nachmittagsbeitrag

 Tarif Betrag
 bis 20 Stunden / Monat
 EUR 55,00 (inkl. Mwst)
 bis 30 Stunden / Monat EUR 61,00 (inkl. Mwst)
 bis 40 Stunden / Monat EUR 71,00 (inkl. Mwst)
 bis 50 Stunden / Monat EUR 85,00 (inkl. Mwst)
 bis 60 Stunden / Monat EUR 93,00 (inkl. Mwst)
 bis 70 Stunden / Monat EUR 100,00 (inkl. Mwst)
 bis 80 Stunden / Monat EUR 109,00 (inkl. Mwst)

Für sprengelfremde Kinder wurde ein zusätzlicher Kostenersatz für die Vormittagsbetreuung bis 13:00 Uhr von € 100,00 (exkl.) und für die Nachmittagsbetreuung von € 133,00 (exkl.) festgesetzt.

Fixbeträge sind der Eltern- und Fahrtkostenbeitrag (wenn das Kind mit dem Bus fährt) und die Nachmittagsbetreuung.

Der Eltern- und Getränkebeitrag wurde 2022 zusammengeführt und bei den künftigen Vorschreibungen als Summe in einer Position ausgewiesen.

Nachmittagsbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung ist vom Amt der NÖ Landesregierung im "NÖ Kindergartengesetz 2006" geregelt. Der Bedarf für die Nachmittagsbetreuung wird erstmals bei der Kindergartenanmeldung erhoben und ist verbindlich.

Änderungen, An- und Abmeldungen unter dem Kindergartenjahr sind nur zum 01. Dezember und 01. März möglich.

Für die Ferienbetreuung (Juli/August) für jene Kinder die den Kindergarten bereits besuchen, ist eine zusätzliche Bedarfserhebung notwendig. Sie wird im Kindergarten durchgeführt (Jänner) und ist bis zum 15. Februar möglich.
Änderungen und Anmeldungen zum Kindergartenbeginn (September) sind bis Ende Juni möglich.
Die Anmeldung ist für jeden Tag notwendig mit der Angabe der Uhrzeit. Die Nachmittagsbetreuung wird fix verrechnet nach Anmeldung, auch wenn das Kind tatsächlich nicht am Nachmittag da ist. Eine fixe Anmeldung für verschiedene Tage (eine Woche ein Tag, die nächste Woche ein anderer Tag) ist nicht möglich!

weitere Informationen:

Datei herunterladen: PDFInfoflyer Kindergartenbesuch in der Marktgemeinde Sieghartskirchen


Zuständig


Claudia Krainz
Kontaktdaten von Baumgartner Michaela
NameBaumgartner Michaela
AmtsgebäudeGemeindeamt 1. OG
Telefon+43 2274 5005 25
Faxnummer+43 2274 5005 48
E-MailE-mail senden
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