Der Kindergartenbesuch ist grundsätzlich ab 2,5 Jahre möglich.
Landeskindergärten in der Marktgemeinde Sieghartskirchen | Für die Ortschaften |
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Landeskindergarten Abstetten | Abstetten, Dietersdorf, Einsiedl, Gollarn, Plankenberg, Ranzelsdorf, |
Landeskindergarten Ollern | Flachberg, Ollern, Reichersberg, Ried am Riederberg, Riederberg, Weinzierl |
Landeskindergarten Rappoltenkirchen | Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach, |
Landeskindergarten Sieghartskirchen I Landeskindergarten Sieghartskirchen II | Elsbach, Gerersdorf, Henzing, Sieghartskirchen |
Landeskindergarten Pezihaus - Rappoltenkirchen | Kogl, Kracking, Kreuth, Kronstein, Öpping, Penzing, Rappoltenkirchen, Röhrenbach,
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Kleinkind-/ Tagesbetreuung Pezihaus - Rappoltenkirchen - ab 1 Jahr | Marktgemeinde Sieghartskirchen
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Grundsätzlich ist jede Ortschaft einem Kindergarten fix zugeteilt. Allerdings besteht darauf kein Anspruch.
Nach dem Kindergartengesetz ist die Gemeinde frei in der Zuteilung der Kinder in einen unserer fünf Kindergärten.
Die tatsächliche Einteilung hängt von den Angaben bei der Anmeldung ab (Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung, im eigentlich zuständigen Kindergarten kommt aber eine Nachmittagsbetreuung nicht zustande), vom Zeitpunkt der Anmeldung (im Rahmen der allgemeinen Erhebung durch die Gemeinde oder durch späteren Zuzug), vom Alter der Kinder, vom Zeitpunkt des möglichen Eintrittes in den Kindergarten.
Kindergartenbeiträge
Tarif | Betrag |
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Elternbeitrag | EUR 16,95 (inkl. Mwst) |
Menü | EUR 4,20 (inkl. Mwst) |
Fahrtkostenbeitrag (nur im Kindergarten Abstetten möglich)
| EUR 8,14 (inkl. Mwst)
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Nachmittagsbeitrag
Tarif | Betrag |
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bis 20 Stunden / Monat
| EUR 55,00 (inkl. Mwst)
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bis 30 Stunden / Monat | EUR 61,00 (inkl. Mwst) |
bis 40 Stunden / Monat | EUR 71,00 (inkl. Mwst) |
bis 50 Stunden / Monat | EUR 85,00 (inkl. Mwst) |
bis 60 Stunden / Monat | EUR 93,00 (inkl. Mwst) |
bis 70 Stunden / Monat | EUR 100,00 (inkl. Mwst) |
bis 80 Stunden / Monat | EUR 109,00 (inkl. Mwst) |
Für sprengelfremde Kinder wurde ein zusätzlicher Kostenersatz für die Vormittagsbetreuung bis 13:00 Uhr von € 100,00 (exkl.) und für die Nachmittagsbetreuung von € 133,00 (exkl.) festgesetzt.
Fixbeträge sind der Eltern- und Fahrtkostenbeitrag (wenn das Kind mit dem Bus fährt) und die Nachmittagsbetreuung.
Der Eltern- und Getränkebeitrag wurde 2022 zusammengeführt und bei den künftigen Vorschreibungen als Summe in einer Position ausgewiesen.
Nachmittagsbetreuung
Die Nachmittagsbetreuung ist vom Amt der NÖ Landesregierung im "NÖ Kindergartengesetz 2006" geregelt. Der Bedarf für die Nachmittagsbetreuung wird erstmals bei der Kindergartenanmeldung erhoben und ist verbindlich.
Änderungen, An- und Abmeldungen unter dem Kindergartenjahr sind nur zum 01. Dezember und 01. März möglich.
Für die Ferienbetreuung (Juli/August) für jene Kinder die den Kindergarten bereits besuchen, ist eine zusätzliche Bedarfserhebung notwendig. Sie wird im Kindergarten durchgeführt (Jänner) und ist bis zum 15. Februar möglich.
Änderungen und Anmeldungen zum Kindergartenbeginn (September) sind bis Ende Juni möglich.
Die Anmeldung ist für jeden Tag notwendig mit der Angabe der Uhrzeit. Die Nachmittagsbetreuung wird fix verrechnet nach Anmeldung, auch wenn das Kind tatsächlich nicht am Nachmittag da ist. Eine fixe Anmeldung für verschiedene Tage (eine Woche ein Tag, die nächste Woche ein anderer Tag) ist nicht möglich!
weitere Informationen:
Infoflyer Kindergartenbesuch in der Marktgemeinde Sieghartskirchen